AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) der Kulturetage gGmbH (Veranstalter Oldenburger Kultursommer) in 26122 Oldenburg.

  • Mit dem Kauf einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung der Kulturetage GmbHg werden die AGB anerkannt. Den Anweisungen des Personals der Kulturetage ist unbedingt Folge zu leisten. Bei genereller Absage der Veranstaltung wird innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Termin der Veranstaltung gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis (ohne VVK-Gebühren und der sonstigen Gebühren, da insoweit die Leistungen bereits erbracht wurden) vom Veranstalter erstattet. Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden, es sei denn, es wurden weniger als 50 % der Spielminuten erreicht.

 

  • Das Betreten der Veranstaltungsstätten im Kultursommer erfolgt auf eigene Gefahr. Der Besucher stellt die Veranstaltungsstätten von jeglichen Schadenersatzansprüchen aus Körperschäden, insbesondere Hörschäden, die aus einem Besuch resultieren, zu jeder Zeit frei. Auf Anfrage erhalten die Besucher einen kostenlosen Gehörschutz. Der Besucher muss mit dem Einsatz von Nebel und Stroboskop (kurzzeitige Lichtblitze) während einer Veranstaltung rechnen. Im Brandfall sind die beschilderten Notausgänge zu benutzen und den Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.

 

  • Das Mitführen von Waffen oder als Waffen gebräuchliche Gegenstände, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus der Veranstaltungsstätte ohne Anspruch auf Ersatz des Eintrittspreises. Das Personal der Kulturetage ist bei Bedarf angewiesen, beim Einlass Sicherheitskontrollen und ggf. Leibesvisitationen und Taschenkontrollen vorzunehmen.

 

  • In geschlossenen Veranstaltungsstätten des Kultursommers ist das Rauchen strengstens verboten und kann zu einem Verweis des Hauses führen. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten. Bei Zuwiderhandlung, die zu einem Feuerwehreinsatz führt, haftet der Verursacher für den Einsatz.

 

  • Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in geschlossenen Veranstaltungsstätten des Kultursommers ist grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt.
    Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu beauftragte Personen gemacht werden, erklären sich die Veranstaltungsbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden dürfen.

 

  • In der Kulturetage und auf den Veranstaltungsstätten und weiteren dazu gehörenden Flächen des Kultursommers sind der Besitz, die Einnahme, der Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, Prostitution und Glücksspiel ausdrücklich verboten. Alkoholisierten oder unter Rauschmitteln stehenden Personen kann auf Grund der Eigen- und Fremdgefährdung der Zutritt untersagt werden. Dieses unterliegt dem Ermessen des Personals der Kulturetage. Das Recht des Veranstalters, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

 

  • Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind in den Veranstaltungsräumen und auf den Veranstaltungsplätzen/stätten untersagt. Bei Sitzplatzveranstaltungen müssen Mäntel, Jacken, Rucksäcke gegen eine Gebühr sofern vorhanden an der Garderobe abgegeben werden. Bei Stehplatzveranstaltungen sind Rucksäcke und sperrige Gegenstände gegen eine Gebühr an der Garderobe oder an ausgewiesenen Stellen abzugeben. Die maximale Haftung für die Garderobe beträgt EUR 300 (Zeitwert). Für Wertgegenstände in den Kleidungsstücken wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen.

 

  • Die Besucher werden gebeten, sich beim Verlassen der Veranstaltungsstätte leise zu verhalten. Besucher, die Unruhe stiften, die Persönlichkeitsrechte Anderer verletzen oder Schlägereien anzetteln, erhalten sofortiges Hausverbot und werden des Hauses verwiesen. Das Hausverbot wird mündlich ausgesprochen und bei schwerwiegenden Fällen mit Postzustellurkunde auch schriftlich mitgeteilt. Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen zerstört, erhält sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht.
  • Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ohne Genehmigung ist untersagt. Werden ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt. Der Besucher verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten.
  • Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist unser Personal verpflichtet, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Besucher zu überprüfen.
  • Mit Betreten des Veranstaltungshauses und der Veranstaltungsstätten des Veranstalters Kulturetage gGmbH bzw. mit dem Entrichten des Eintrittspreises werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im rechtlichen Sinne anerkannt.
  • Der Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhaltet auch Veranstaltungen der Kulturetage gGmbH, die an anderen Orten und nicht im Veranstaltungshaus der Kulturetage gGmbH stattfinden.